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   OLG Hamm, 07.04.1972 - 15 W 135/72   

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https://dejure.org/1972,8811
OLG Hamm, 07.04.1972 - 15 W 135/72 (https://dejure.org/1972,8811)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.04.1972 - 15 W 135/72 (https://dejure.org/1972,8811)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. April 1972 - 15 W 135/72 (https://dejure.org/1972,8811)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 700
  • FamRZ 1972, 520
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 19.09.1979 - 15 W 187/79

    Annahme Volljähriger mit starken Wirkungen

    Hat aber das Landgericht eine unzulässige Beschwerde aus sachlichen Gründen zurückgewiesen, statt sie als unzulässig zu verwerfen, so ist es angebracht, die weitere Beschwerde dieses Beschwerdeführers mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß seine erste Beschwerde als unzulässig verworfen wird (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 7. April 1972 - 15 W 135/72 - = FamRZ 1972, 520 = MDR 1972, 700 = OLGZ 1972, 382 und vom 13. September 1979 - 15 W 209/79 - ).
  • OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
    Hat das Landgericht - wie hier hinsichtlich des Rechtsmittels der Beteiligten zu 1) - eine unzulässige Beschwerde zu Unrecht aus sachlichen Gründen zurückgewiesen, obwohl sie unzulässig war, so ist die weitere Beschwerde mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß in Abänderung der Beschwerdeentscheidung die Erstbeschwerde als unzulässig zu verwerfen ist (Beschluß des Senats von 7. April 1972 - 15 W 135/72 - = FamRZ 1972, 520 = OLGZ 1972, 382; Jansen, Rz. 49 zu § 27 FGG; Keidel/Winkler, Rz. 67 zu § 27 FGG).
  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 356/02
    Dementsprechend war die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 4) mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß ihre erste Beschwerde als unzulässig zu verwerfen war (vgl. dazu BayObLGZ 1964, 137, 143; KG NJW 1962, 2354, 2355; Senat OLGZ 1972, 382, 384; Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., § 27, Rdnr. 67).
  • OLG Hamm, 13.09.1979 - 15 W 209/79

    Zu einer Erbanteilsübertragung ist keine Zustimmung nach § 12 WEG erforderlich

    Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 1) erweist sich daher als eine unzulässige Eventualbeschwerde c) Hat das Landgericht eine unzulässige Beschwerde aus sachlichen Gründen zurückgewiesen, statt die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen, so ist angebracht, die weitere Beschwerde mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß die erste Beschwerde als unzulässig verworfen wird (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Beschlüsse vom 7. April 1972 - 15 W 135/72 - = FamRZ 1972, 520 = MDR 1972, 700 = OLGZ 1972, 382 ).
  • BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81

    Anhörung; Mündliche; Eltern; Aufenthalt; Ausland; Schwerwiegender Grund;

    In der Sache selbst ist das Beschwerdegericht zunächst ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß das Vormundschaftsgericht in Sorgerechtssachen eine vorläufige Anordnung treffen kann, wenn zum Schütze des Kindes ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet (BayObLGZ 1976, 324/327; 1980, 202/203 f. und 215/217; OLG Hamm OLGZ 1972, 382/383; Staudinger RdNrn. 357 f., MünchKomm RdNr. 36, Palandt Anm. 7, je zu § 1666 BGB ; Keidel/Kuntze/Winkler § 19 FGG RdNr. 25, § 12 FGG RdNr. 67; Jansen § 19 FGG RdNr. 28).
  • KG, 19.02.2002 - 1 W 4112/00

    Sachentscheidung des Beschwerdegerichts bei unterbliebener Feststellung der

    Wenn sich aus dieser von der Sachentscheidung des Beschwerdegerichts ausgehenden Bindungswirkung Nachteile für den Beschwerdeführer ergeben können, wird eine derartige Klarstellung in der Entscheidung über die weitere Beschwerde mit Recht für erforderlich gehalten (vgl. BayObLGZ 1961, 200/203; Senat NJW 1962, 2354/2355; OLG Hamm MDR 1972, 700; Keidel/Kahl, FGG, 14. Auflage, § 27 Rdn. 67 mit weiteren Nachweisen), während sie in anderen Fällen als zweckmäßig angesehen wird (vgl. Keidel/Kahl a. a. O.).
  • OLG Hamm, 26.09.1977 - 15 W 209/77
    Die einstweilige Anordnung endet im übrigen von selbst durch das Wirksamwerden der Hauptsacheentscheidung (§ 45 Abs. 2 S. 1 WEG; Beschluß des Senats vom 7. April 1972 - 15 W 135/72 - = OLGZ 1972, 382) oder sobald eine Hauptsacheentscheidung nicht mehr ergehen kann (OLG Stuttgart, OLGZ 1971, 259).
  • BayObLG, 21.12.1976 - BReg. 1 Z 159/76

    Ruhen der elterlichen Gewalt; Entziehung der elterlichen Gewalt; Übermäßige

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil die endgültige Maßregel zu spät kommen könnte und die Interessen des Kindes nicht mehr genügend wahren würde (Bay-ObLGZ 1961, 262/264 = FamRZ 1962, 34; BayObLG NJW 1971, 2131/2132; OLG Hamm OLGZ 1972, 382/383; OLG Köln FamRZ 1971, 182; Keidel/Winkler RdNr. 25, Jansen RdNr. 28, je zu § 19 FGG ; Staudinger § 1666 BGB RdNrn. 357 ff.).
  • OLG Stuttgart, 29.11.1979 - 17 WF 337/79

    Rechtliche Ausgestaltung der Internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte

    Im selbständigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Regelung der elterlichen Gewalt ist das Familiengericht nach einhelliger Rechtsprechung zum Erlaß einer vorläufigen Anordnung befugt, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten besteht, das ein Abwarten der endgültigen Sachaufklärung nicht gestattet, weil die endgültige Maßnahme zu spät käme und die Interessen des Kindes nicht mehr genügend wahren würde (vgl. etwa Keidel/Kuntze/Winkler, 11. Aufl., § 19 FGG, Rz. 25; BayObLG, FamRZ 1962, 34 und ständig; OLG Stuttgart, OLGZ 1966, 471; OLG Hamm, OLGZ 1972, 382; KG, FamRZ 1979, 859).
  • OLG Bamberg, 07.04.1981 - 7 UF 17/81
    Kann daher nach Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg grundsätzlich auch während des Getrenntlebens schon eine Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens erfolgen, so konnte dennoch in dem vorliegenden Fall eine einstweilige Anordnung hierzu nicht ergehen, da Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung immer ist, daß von dem Antragsteller ein Hauptsacheverfahren zur Regelung der Rechtsverhältnisse anhängig gemacht worden ist (OLG Hamm OLGZ 1972, 382; OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 358; OLG Bremen, Beschluß vom 5. Juni 1979 - 5 WF 46/79 - n.v.; OLG Bamberg [2.
  • OLG Hamm, 22.09.1980 - 4 WF 330/80
  • BayObLG, 07.12.1973 - BReg. 1 Z 81/73

    Entziehung der elterlichen Gewalt einer Mutter aufgrund wohl unsittlicher

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